Dienstag, 30. Oktober 2012

Erste Reaktionen auf Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz

Der Nationale Aktionsplan zur „nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) geht in Kürze in die Abstimmung mit den Ländern und der Bundesregierung. Erste Stellungnahmen von Ökoverbänden fielen kritisch aus. Während der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, die vorgeschlagenen Maßnahmen als unzureichend bezeichnet und eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel fordert, befürchtet Bioland-Präsident Jan Plagge, dass der NAP in der vorliegenden Form keinen Beitrag zur Reduzierung des Mitteleinsatzes leisten wird. Auch der Sprecher für Agrogentechnik der Grünen, Harald Ebner, wirft der Regierungskoalition vor, die Ziele des Aktionsplans nicht rigide genug formuliert zu haben und wichtige Punkte wie die Biodiversität sogar ganz zu vernachlässigen.

Laut Agrarressort erfordert die EU-Richtlinie 2009/128 über einen „Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ auch in Deutschland die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das novellierte Pflanzenschutzgesetz, das auch ein wesentliches Element im neuen NAP sein wird.

Der Aktionsplan umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf Umwelt und Natur. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Der Aktionsplanist eingebettet in die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt und in die Sektorstrategie zur Agrobiodiversität sowie in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“. Er berücksichtigt dem Ministerium zufolge mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geltendes EU-Recht und bekennt sich zusätzlich zu den Empfehlungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Fragen der Risikoreduzierung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Mittelpunkt steht dabei der integrierte Pflanzenschutz. Bis Ende 2012 soll der NAP fertiggestellt sein. Danach ist alle fünf Jahre eine Revision geplant.

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